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Neue Horizonte im internationalen Erbrecht: Die Schweiz passt ihre Gesetze ab 2025 an

Neue Horizonte im internationalen Erbrecht: Die Schweiz passt ihre Gesetze ab 2025 an

Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Schweiz wesentliche Änderungen im internationalen Erbrecht in Kraft, die es Bürgern mit mehrfacher Staatsangehörigkeit ermöglichen, das für ihren Nachlass anwendbare Recht selbst zu bestimmen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu erhöhen und die Nachlassplanung für international verbundene Personen zu vereinfachen.

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