Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat mit der Mitteilung 2024/2 die Notwendigkeit betont, ausländische Sanktionen, insbesondere OFAC-Sanktionen, in das Risikomanagement einzubeziehen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, rechtliche und operationelle Risiken zu minimieren und den Zugang zum globalen Finanzsystem zu sichern.

Konstantin STARK, LL.M.

Compliance Manager , STARK TRUST

Quelle: Youtube

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat mit der Mitteilung 2024/2 eine wesentliche Richtlinie festgelegt, die die bisherigen Auslegungen und Erwartungen der FMA bezüglich des Umgangs mit Risiken, die ausländische Sanktionen betreffen, formalisiert. Diese Mitteilung unterstreicht die Notwendigkeit, dass beaufsichtigte Einheiten in Liechtenstein ausländische Sanktionen, insbesondere jene des Office of Foreign Assets Control (OFAC) der Vereinigten Staaten, in ihrem Risikomanagementprozess berücksichtigen müssen. Dies ist von besonderer Bedeutung aufgrund der zentralen Rolle der USA im globalen Finanzsystem und der direkten Auswirkungen, die OFAC-Sanktionen auf die internationale Geschäftstätigkeit haben können.

Die FMA weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass, obwohl ausländische Sanktionen in Liechtenstein nicht unmittelbar anwendbar sind, die Nichteinhaltung solcher Sanktionen zu schwerwiegenden Reputationsrisiken sowie zu operationellen und rechtlichen Risiken führen kann. Dies kann dazu führen, dass eine beaufsichtigte Einheit selbst Ziel von Sanktionen wird, was erhebliche Einschränkungen im Zugang zum Zahlungsverkehr nach sich ziehen und den wirtschaftlichen Fortbestand der betroffenen Einheit gefährden könnte.

Darüber hinaus erläutert die FMA, dass Sanktionen, die in irgendeiner Weise Bezug zu Liechtenstein haben, ein Risiko für den gesamten Finanzmarkt und das Land selbst darstellen. Daher ist es entscheidend, dass beaufsichtigte Entitäten eine gründliche Prüfung ihrer Geschäftsbeziehungen durchführen, um jegliche Verbindungen zu sanktionierten Einheiten oder Ländern festzustellen. Geschäftsbeziehungen, die Berührungspunkte zu OFAC-Sanktionen aufweisen, werden dabei besonders hervorgehoben. Die FMA sieht in solchen Fällen die sofortige Beendigung dieser Beziehungen als notwendig an, um die Risiken angemessen zu begrenzen und um sicherzustellen, dass die beaufsichtigten Einheiten nicht unwissentlich gegen Sanktionsvorschriften verstossen.

Zusätzlich betont die FMA die Bedeutung der Beachtung von OFAC-Leitfäden, die detaillierte Hinweise zu den Sanktionsrisiken enthalten. Diese Leitfäden, insbesondere die „Guidance for Foreign Financial Institutions on OFAC Sanctions Authorities Targeting Support to Russia’s Military-Industrial Base“, sollten im Risikomanagementprozess eine zentrale Rolle spielen. Die darin enthaltenen Informationen und Empfehlungen bieten wertvolle Anhaltspunkte dafür, wie beaufsichtigte Einheiten ihre Compliance-Programme strukturieren und potenzielle Sanktionsverletzungen vermeiden können.

Insgesamt stellt die FMA-Mitteilung 2024/2 eine klare Anleitung dar, wie ausländisches Sanktionsrecht im Risikomanagement von in Liechtenstein tätigen Finanzinstitutionen zu integrieren ist, um die Integrität und Stabilität des Finanzplatzes zu gewährleisten.

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