Neue Horizonte im internationalen Erbrecht: Die Schweiz passt ihre Gesetze ab 2025 an

Quelle: KSIT
Ab dem 1. Januar 2025 werden wichtige Änderungen im internationalen Erbrecht der Schweiz wirksam, die darauf abzielen, die Rechtslage für grenzüberschreitende Erbfälle zu optimieren und die rechtliche Komplexität für Betroffene zu verringern. Diese Änderungen sind besonders relevant für Personen mit Vermögenswerten in mehreren Ländern oder mehreren Staatsangehörigkeiten und spiegeln das Bestreben der Schweiz wider, ein attraktiver Standort für internationale Anwohner und Investoren zu bleiben.
Hauptmerkmale der neuen Regelungen:
Wahl der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts: Schweizer Staatsbürger mit mehreren Staatsangehörigkeiten können nun bestimmen, welches ihrer Heimatländer für die Abwicklung ihres Nachlasses zuständig sein soll. Diese Regelung ermöglicht es den Erblassern, zwischen den Rechtssystemen ihrer verschiedenen Staatsangehörigkeiten zu wählen, was eine gezieltere und potenziell vorteilhaftere Nachlassplanung erlaubt. Trotz der Möglichkeit zur Wahl des anwendbaren Rechts bleiben die zwingenden Vorschriften des Schweizer Erbrechts, insbesondere bezüglich des Pflichtteils, bestehen
Vereinfachung und Harmonisierung mit europäischem Recht: Die Revision des Erbrechts zielt darauf ab, die Regelungen zur internationalen Nachfolge mit den europäischen Standards, insbesondere mit der EU-Erbrechtsverordnung, zu harmonisieren. Dies soll die Risiken von Zuständigkeitskonflikten reduzieren und die Rechtssicherheit für Erblasser und Erben erhöhen. Indem man die Regeln vereinfacht und einheitliche Zuständigkeiten für das gesamte weltweite Vermögen eines Verstorbenen schafft, wird die Abwicklung internationaler Nachlässe erleichtert
Konkrete Auswirkungen für in der Schweiz ansässige Ausländer und Schweizer im Ausland: Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz können das Erbrecht ihres Herkunftslandes wählen und damit die Abwicklung ihres Nachlasses nach ihren persönlichen und kulturellen Präferenzen gestalten. Schweizer, die im Ausland leben, können ebenfalls eine solche Wahl treffen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Schweizer Erbteilungsregeln beachtet werden. Dies fördert die Flexibilität und Individualisierung der Nachlassplanung, ohne die Einhaltung der grundlegenden schweizerischen Rechtsprinzipien zu vernachlässigen
Diese Änderungen unterstreichen die Anpassungsfähigkeit der Schweizer Rechtsprechung an die Bedürfnisse ihrer zunehmend internationalen Bevölkerung und sollen helfen, das Land als globalen Finanz- und Lebensmittelpunkt attraktiv zu halten. Sie bieten neue Möglichkeiten für die Nachlassplanung und können dazu beitragen, potenzielle Konflikte zwischen verschiedenen Rechtsordnungen zu vermeiden, was besonders für Personen mit umfangreichen internationalen Bindungen und Vermögen von Vorteil ist.