Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat mit der Mitteilung 2024/2 die Notwendigkeit betont, ausländische Sanktionen, insbesondere OFAC-Sanktionen, in das Risikomanagement einzubeziehen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, rechtliche und operationelle Risiken zu minimieren und den Zugang zum globalen Finanzsystem zu sichern.

Konstantin STARK, LL.M.

Compliance Manager , STARK TRUST

Quelle: KSIT 

Die Berufsverbände äussern Bedenken hinsichtlich des umfangreichen Anwendungsbereichs der Beratungstätigkeiten. Um Geldwäscherei zu bekämpfen, sollen juristische Personen in einem zentral einsehbaren Register von den Behörden erfasst werden. Das vorgeschlagene Gesetz zur Transparenz juristischer Personen soll die Durchsichtigkeit von Unternehmen und anderen Rechtsträgern verbessern, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu unterbinden. Es sieht vor, dass Unternehmen Angaben über ihre wirtschaftlich Berechtigten veröffentlichen müssen, darunter natürliche Personen, die wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft haben, wie beispielsweise Eigentümer oder Personen mit entscheidenden Stimmrechten. Diese Daten sollen in einem zentralen Register gesammelt werden, das von den Behörden eingesehen werden kann. Das Gesetz ist ein Teil der globalen Anstrengungen, die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen und den Missbrauch von Briefkastenfirmen zu verhindern. Es erweitert die Meldepflichten und intensiviert die Sanktionen bei Verstössen.

Das Gesetz zur Transparenz juristischer Personen (TJPG) enthält folgende Hauptpunkte:

  • Zentrale Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter: Juristische Personen sind verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten – also natürliche Personen, die effektiv Kontrolle über die Firma ausüben – offenzulegen. Dies betrifft besonders Personen, die direkt oder indirekt eine erhebliche Beteiligung an der Firma halten (zum Beispiel mehr als 25 Prozent der Anteile) oder wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen haben.
  • Zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte: Diese Informationen werden in einem zentralen Register gesammelt, das den zuständigen Behörden zugänglich ist. Dies soll die Transparenz erhöhen und es den Behörden ermöglichen, bei Verdachtsmomenten auf Geldwäscherei oder andere illegale Aktivitäten schneller und effizienter zu reagieren.
  • Verstärkte Meldepflichten: Unternehmen müssen bei Änderungen in der Eigentümerstruktur oder bei wesentlichen Einflussnehmern diese Informationen aktualisieren und melden. Dies erhöht die Verantwortung der Unternehmen, für korrekte und vollständige Angaben zu sorgen.

Das geplante Geldwäschereigesetz (GwG) sieht vor, dass Berater, insbesondere Anwälte, Treuhänder und ähnliche Berufe, die berufsmässig Rechts- oder buchhalterische Beratungen oder Dienstleistungen anbieten oder bei der Planung oder Durchführung von Geschäften mitwirken, die Geldwäscherei betreffen könnten, ebenfalls dem GwG unterstellt werden. Dies umfasst Sorgfaltspflichten und die Anbindung an eine von der Finanzmarktaufsicht FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO).

 

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